Für eine generationengerechtere Schweiz

Rentenalter – Erwerbszeit verlängern

Pensionsalter Politik Finanzen

Eine Analyse des «Forschungszentrums Generationenverträge» der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. und der UBS Schweiz analysiert die Entwicklungsperspektiven der AHV von 2019 bis ca. 2040. Sie macht deutlich, wie stark die Umverteilung von der erwerbstätigen zur rentenbeziehenden Generation ist und präsentiert Modellvorschläge zur Reduktion der Belastung der jungen Generationen.

Die verschiedenen Massnahmen belasten die Generationen unterschiedlich. Massnahmen vor allem zulasten der jungen Generationen sind:

  • Anhebung der Mehrwertsteuer,
  • Anheben der AHV-Beitragssätze und
  • Finanzierung der AHV über den Staatshaushalt.

Massnahmen, welche auch rentennahe Jahrgänge und Rentern mittragen, sind dagegen:

  • Verkürzung der Rentenbezugszeit,
  • Reduktion der Renten und
  • temporäre Dämpfung der AHV-Rentenanstiege.

Wirkung der aktuell diskutierten Massnahmen

Das im Mai 2019 vom Schweizer Stimmvolk beschlossene Paket Steuerreform und Massnahmen AHV-Finanzierung haben die Einnahmeseite der AHV durch eine Erhöhung des Staatsbeitrags und eine Zuweisung des Demografieprozentes aus der Mehrwertsteuer verbessert, die vgl. oben mehrheitlich zulasten der jüngeren Generationen geht.

Die im Reformpaket AHV 21 vorgesehenen Massnahmen setzen an weiteren Punkten an:

  • Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7%,
  • Harmonierung des Referenzalters von Frauen und Männern (auf 65 Jahre) und
  • Massnahmen zum flexiblen Rentenbezug.

Die Studie kommt denn auch zu einem ernüchternden Schluss: «Insgesamt verbessern die Massnahmen beider Vorlagen die Finanzierung [der AHV] deutlich. Problematisch sind die Reformen aber in Bezug auf die Generationengerechtigkeit, wie die Sanierungslast pro Kopf zeigt.» (S. 9)

Aus der Studie, S. 9.

Höhere Lebenserwartung –> längere Erwerbsphase

Für die Autoren der Studie ist klar, wie an welchen Stellschrauben ein wirksames Massnahmenpaket ansetzen muss: bei der Neubestimmung des Verhältnisses zwischen Erwerbs- und Nichterwerbsphase. Die Kennzahlen hierfür sind deutlich: Im Jahr 1948 – zum Zeitpunkt der Einführung der AHV – betrug die durchschnittliche Rentenbezugsdauer 13 Jahre, heute sind es 24 Jahre. Prozentual ausgedrückt hat sich in den letzten 70 Jahren der Anteil der Rentenbezugszeit an der gesamten Lebenszeit von durchschnittlich 17% auf 26% erhöht.

Das Modell mit der besten finanziellen Wirkung und einer echten Berücksichtigung der Generationengerechtigkeit strebt ein über die Jahre gleichbleibendes Verhältnis der Anzahl Erwerbs- und Ruhestandsjahre an. So passt sich das Rentenalter kontiunierlich den Veränderungen bei der Lebenserwartung an. Zudem berücksichtigt das Modell auch die folgenden Elemente:

  • Lebenserwartung der Berufsgruppen
  • Lebenserwartung der Einkommensgruppen
  • Länge der Erwerbsphase

In der Studie werden auch die Auswirkungen verschiedener Basiskonfigurationen des Modells durchgerechnet. Ein Verhältnis von durchschnittlich 20% Rentenbezugszeit auf die gesamte Lebenszeit für die prognostizierte AHV-Finanzierungslücke halbieren.

Das vorgeschlagene Modell ist übrigens auch keineswegs theoretisch. Vielmehr wird es in einigen Staaten bereits erfolgreich angewendet, so beispielsweise in Portugal oder den Niederlande. Das Portugal-Modell wird in der Studie denn auch exemplarisch vorgestellt.


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