Für eine generationengerechtere Schweiz

OECD empfiehlt der Schweiz Anpassungen beim Rentenalter

Finanzen Pensionsalter Politik

Der Blick von aussen erlaubt Erkenntnisse, die den Akteuren im Innern weniger leicht fallen. Der Bericht der OECD zur Wirtschaft der Schweiz, der Anfang November 2019 veröffentlicht wurde, verdient es, in seinen Inhalten zur Kenntnis genommen zu werden.

Auf der Basis von statistischen Analysen und auch im internationalen Ländervergleich werden die Bevölkerungsstruktur und die damit zusammenhängenden Fragen zu Finanzierung, Gesundheitsversorgung und Generationengerechtigkeit betrachtet. Für das heutige Rentensystem mit seinen drei Säulen wird rascher Reformbedarf konstatiert, insbesondere weil die Anzahl der Rentenbezüger in den kommenden Jahren rasch anwachsen wird.

Rentenalter erhöhen

Die seit der Einführung von AHV und Pensionskassensystem laufend gestiegene Lebenserwartung bewirkt, dass mit den heutigen Regelungen ein im Jahr 1996 geborener Mann durchschnittlich 25 Jahre als Rentenbezüger leben wird (vgl. Grafik aus: OECD Wirtschaftsberichte, Schweiz - Zusammenfassung, S. 5).

Eine erste Empfehlung lautet daher auch: «Setzen Sie das Rentenalter wie geplant für beide Geschelchter bei 65 fest, erhöhen Sie es schrittweise auf 67 und verknüpfen Sie es anschliessend mit der Lebenserwartung.» (OECD Wirtschaftsberichte, Schweiz - Zusammenfassung, S. 2).

Finanzierung des Rentensystems sichern

Der Bericht enthält noch weitere Empfehlungen, die auf eine langfristige finanzielle Sicherung des Schweizer Rentensystems ausgelegt sind:

  • Der Umwandlungssatz für die Festlegung der Renten in der 2. Säule soll reduziert werden.
  • Die nach Alter gestaffelte Zunahme der Altersgutschriften in der 2. Säule soll abgeflacht werden.
  • Den Arbeitnehmenden soll ermöglicht werden, Lücken in ihren Rentenansprüchen auch nach Erreichen des Pensionsalters durch individuelle Beiträge zu schliessen.

Politische Diskussion führen und Veränderungen herbeiführen

Ein besondere Rolle sieht der Bericht in der jährlichen Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmer, an welcher der Bund, die Kantone und die Sozialpartner teilnehmen. Diese Konferenz soll dazu genutzt werden, Lösungen zu einer Flexibilisierung des Lohnfestsetzungssystems zu finden, da die höheren Löhne für ältere Arbeitnehmer diesen letztlich eine längere Teilnahme am Arbeitsmarkt erschweren. Damit einhergehend werden auch Massnahmen zur Stärkung der Weiterbildung für ältere Arbeitnehmer vorgeschlagen.


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