Für eine generationengerechtere Schweiz

Generationenvertrag

Die Vorstellung, dass zwischen verschiedenen Generationen ein Vertrag, eben ein Generationenvertrag besteht, ist hilfreich. Mit seiner Hilfe kann das vielfältige «Für-, Mit- und Voneinander» verschiedener Altersgruppen einer Gesellschaft besser verstanden werden.

Dabei kommt es nicht darauf an, wie formell die einzelnen Elemente dieses Generationenvertrags ausgestaltet und festgehalten sind. Wichtiger ist, dass die verschiedenen Elemente erkannt und so ihre Wirkungsweisen analysierbar werden. Damit kann sowohl das aktuelle als auch das frühere und das kommende Zusammenspiel über die Generationen hinweg beschrieben und letztlich auch aktiv gestaltet werden.

Vereinfachend lassen sich zwei Bereiche des Generationenvertrags erkennen, die je unterschiedlich tradiert, formalisiert und damit in der Gesellschaft verankert sind:

  • Privater und familiärer Generationenvertrag: Erziehung, Betreuung, Wohnen, Pflege, Finanzen, Bildung, Emotionen
  • Sozialpolitischer Generationenvertrag: Bildung, Pflege, Gesundheit, Sicherheit, Finanzen

Wichtig ist auch die Klärung, welche Generationen in einer Gesellschaft unterschieden werden können. Erst wenn die einzelnen Generationen benannt sind, lassen sich auch die Leistungserbringung und -bezüge zwischen ihnen sowohl in einem bestimmten Moment als auch über ein ganzes Kohortenleben hinweg genauer bestimmen.

In der Schweiz des 21. Jahrhunderts kann von (mindestens) vier Generationen ausgegangen werden: Kinder- und Jugendliche, Erwerbstätige, Jungrentner und Hochaltrige.

Für alle diese Gruppen ist zudem zutreffend, dass sie in sehr unterschiedlichem Ausmass und in unterschiedlicher Form Leistungen von anderen Generationen beziehen oder solche gegenüber anderen Generationen erbringen. Auch gibt es keine Generationen, die nur Leistungen bezieht. Ein paar Hinweise illustrieren dies:

  • Kinder- und Jugendliche: Kinder und Jugendliche erhalten von privater, familiärer und sozialer, staatlicher viele Leistungen in den Bereichen Erziehung, Bildung, Finanzen, Pflege, Sicherheit, Soszielhilfe, Betreuung. Ihr Beitrag an die anderen Generationen ist vor allem emotionaler Art und generiert Lebenssinn.
  • Erwerbstätige: Die Erwerbstätigen leisten Kinderbetreuung, private Pflege und tragen z.B. durch Steuerung und berufliche Tätigkeit zu den Leistungen bei, die vom sozialen, staatlichen Bereich erbracht werden Finanzen. Bezüge erhalten sie umgekehrt im privaten Bereich auf emotionaler Ebene und im finanziellen Bereich (Schenkungen, Erbschaften) und im sozialen Feld durch Sozialhilfe, Sicherheit, Medizin oder Ergänzungsleistungen.
  • Jungrentner: Die Jungrentner erhalten im privaten Bereich emotional Lebenssinn sowie finanziell Schenkungen und Erbschaften und tragen zur Erziehung und Betreuung und zur Pflege bei. Durch ihre Steuern tragen sie im sozialen, staatlichen Bereich die Sozialleistungen und Ergänzungsleistungen mit, beziehen umgekehrt aber auch Sicherheit, Altersvorsorge sowie medizinische Versorgung.
  • Hochaltrige: Die Hochaltrigen tragen im privaten Bereich Finanzmittel bei und beziehen private Pflege und emotionalen Lebenssinn. Pflege, medizinische Versorgung, finanzielle Altersvorsorge, Ergänzungsleistungen und Sicherheit sind die Bezüge aus dem staatlichen Bereich, denen umgekehrt finanzielle Steuerleistungen gegenüberstehen.

In der Grafik aus dem Artikel «Generationenvertrag. Wer schröpft da wen?» werden die Zusammenhänge eindrücklich ins Bild gesetzt.

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